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Ungewollte Schwangerschaft

Schwangerschaftskonflikt

Viele Schwangerschaften sind nicht geplant, manche auch ungewollt.

Eine ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft kann viele Fragen, Unsicherheiten und Ängste auslösen.

Mit der Feststellung einer Schwangerschaft kann die eigene Lebensplanung ins Wanken geraten. Ein Leben mit Kind ist vielleicht (im Moment) nicht vorstellbar. Finanzielle Probleme, eine unsichere Arbeitsstelle, Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder auch berufliche Perspektiven können eine Schwangerschaft in Frage stellen.

Wie immer Ihre individuelle Situation ist, können Sie bei uns in ruhiger Atmosphäre Fragen, Bedenken, Ängste, Verunsicherung, Wut und Resignation formulieren. Häufig gibt es keine absolute Deutlichkeit in einer Entscheidung - das macht den Konflikt aus. Ziel der Beratungen ist es, Zweifel zu klären, so dass Sie die Entscheidung für das Austragen oder Abbrechen der Schwangerschaft reflektiert und selbstbestimmt treffen können.  

Unsere Beratungen sind vertraulich und kostenlos.

Schwangerschaftsabbruch

Vorgehen
Schwangerschaftsabbruch im Kanton Zug
In den ersten 12 Schwangerschaftswochen liegt der Entscheid über einen Abbruch der Schwangerschaft bei der Frau. Schriftlich macht die Frau geltend, sie befinde sich in einer Notlage, worauf ein vom Kanton zur Berufsausübung ermächtigter Arzt oder eine Ärztin den Abbruch vornimmt. Die Ärztin/der Arzt verfügt über eine spezielle Bewilligung vom Kanton zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Schwangere unter 16 Jahren sind zudem verpflichtet, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Für den Kanton Zug wurde unsere Stelle bestimmt.

In Kanton Zug werden Schwangerschaftsabbrüche nur im Kantonsspital durchgeführt.

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche ist zulässig, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, um von der Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden.

Die Arzt- oder Spitalkosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden unter Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt von den Krankenkassen übernommen.

Methoden
Chirurgischer Eingriff
Dieser erfolgt in der Regel bis zur 14. Woche nach der letzten Menstruation. Er kann in Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) oder unter Narkose durchgeführt werden. Bei einer ambulanten Abtreibung in einer Arztpraxis kann die Frau ein bis zwei Stunden nach dem Eingriff wieder nach Hause. Findet der Eingriff im Spital statt, bedingt dies einen Aufenthalt von mindestens einem Tag.

Medikamentöser Eingriff
Ein Schwangerschaftsabbruch mit Medikamenten ist bis spätestens zum 49. Tag nach der letzten Menstruation möglich. Es müssen zwei verschiedene Medikamente eingenommen werden. Als erstes werden 3 Tabletten eingenommen. Nach 48 Stunden bekommt die Frau ein zweites Medikament. Sie muss dann in der Praxis oder Klinik ca. 2 bis 4 Stunden warten. In der Regel beginnt die Blutung in dieser Zeit. Ist die Ausstossung nach 10 Tagen nicht vollständig, muss eine so genannte Curettage (Ausschabung) durch die Ärztin/den Arzt erfolgen. Der Abbruch muss auf jeden Fall durchgeführt werden, da die Medikamente den Fötus schädigen.

Möchten Sie sich genauer informieren oder beraten lassen, rufen Sie uns an, Telefon 041 725 26 40, damit wir einen Termin vereinbaren können oder mailen Sie uns Ihr Anliegen.