Hast du Gewalt erfahren? Wirst du oder eine andere Person in deiner Familie geschlagen? Haben dir andere von ihren Gewalterfahrungen erzählt? Hast du Angst, gegen deinen Willen verheiratet zu werden?
Oft ist es schwierig, seine Sorgen mit jemandem zu teilen. Wir von der Opferberatung helfen dir, wenn du zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz oder sonst wo gedemütigt, geschlagen, belästigt, sexuell missbraucht oder vergewaltigt wurdest. Du kannst mit all deinen Ängsten, deiner Wut und deiner Trauer zu uns kommen. Wir werden gemeinsam nach Lösungen suchen und die nötigen Schritte planen. Du kannst auch jemanden mitnehmen, dem du vertraust.
Wir beraten dich kostenlos und: Was wir zusammen bereden, bleibt unter uns, denn wir stehen unter Schweigepflicht.
Ruf uns an, Telefon 041 725 26 50, damit wir einen Termin für ein Gespräch vereinbaren können oder mail uns dein Anliegen. opfer@eff-zett.ch
Wenn du seelisch oder körperlich misshandelt wirst oder Opfer eines Gewaltaktes wurdest, wenn du befürchtest, dass du gegen deinen Willen verheiratet werden sollst,
Wir helfen dir weiter. Melde dich bei uns.
Wir als Opferberatungsstelle haben die Aufgaben:
Wir stehen unter Schweigepflicht und beraten dich kostenlos.
Du kannst dich zu den Befragungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer Person deiner Wahl begleiten lassen und bei der Gerichtsverhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen, wenn du besondere Interessen geltend machen kannst. Wir helfen dir dabei.
Du kannst verlangen, dass du im Untersuchungsverfahren dem Beschuldigten wenn möglich nicht begegnen musst.
Wenn du vergewaltigt wurdest, sexuelle Gewalt erlebt hast oder sexuell ausgebeutet wurdest, kannst du zusätzlich
Die rechtliche Situation ist für die Betroffenen komplex und das Strafverfahren oft sehr belastend.
Wir beraten und begleiten dich gerne und vermitteln dir auch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Du kannst beim Staat finanzielle Ansprüche geltend machen in Form von
Um finanzielle Ansprüche geltend zu machen, ist ein schriftlich begründetes Gesuch zu richten an:
Opferhilfestelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zug
Postfach 157
6301 Zug
Wir helfen dir dabei, wenn du willst.
Die Gesuche um Entschädigung und Genugtuung müssen innert fünf Jahren nach der Straftat bei der Behörde eingereicht werden. Andernfalls sind die Ansprüche verwirkt.
Für den Entscheid über das Gesuch kann die Opferhilfestelle Einsicht in die Akten eines allfälligen Strafverfahrens nehmen.
Jeder Mensch hat das Recht über seinen Körper und seine Sexualität selbst zu bestimmen.
Und jeder hat die Pflicht, dieses Recht beim anderen zu achten und zu schützen.
Sexuelle Gewalt fängt da an, wo dieses Recht nicht respektiert wird.
Was ist sexuelle Gewalt?
Wir sprechen von sexueller Gewalt, wenn Mädchen und Jungen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen überredet oder gezwungen werden. Dazu gehören zum Beispiel unangenehme Berührungen, sexuelle Belästigungen durch Worte, erzwungene Küsse, Eindringen von Penis, Finger oder Gegenständen in Mund, Scheide oder After, Pornos anschauen müssen oder zur Porno-Herstellung gezwungen werden.
Es gibt verschiedene Formen von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Es ist oft schwer mit jemandem darüber zu sprechen. Häufig werden Kinder und Jugendliche zum Schweigen verpflichtet. Es handelt sich um ein erzwungenes Geheimnis, das sehr belastend ist. Die Mädchen und Jungen schämen sich, haben Angst, geben sich selbst die Schuld an allem und sind oft ganz verzweifelt, weil sie keine Lösung wissen.
Wir wissen, wie viel Mut es kostet, sich jemandem anzuvertrauen. Wir wissen aber auch, dass das Reden darüber erleichternd ist und der erste Schritt sein kann für einen Ausweg aus der Gewalt.
Wir beantworten deine Fragen zu diesem Thema und bieten dir Unterstützung an. Du kannst dich an uns vertraulich und anonym wenden. Wir unternehmen nichts, was nicht vorher mit dir abgesprochen wurde.
Du kannst mit allen Fragen zu uns kommen! Wir beantworten sie gerne und erzählen nichts weiter, denn wir stehen unter Schweigepflicht.
Also trau dich und mail uns deine Fragen oder ruf uns an, Telefon-Nr. 041 725 26 50/40.
Has du Fragen rund um die Sexualität? So schau mal bei der Sexual- und Schwangerschaftsberatung rein.
Manchmal versuchen Eltern oder Verwandte mit Druck oder Gewalt durchzusetzen, dass du einer Heirat zustimmst. Du wurdest bereits einer Person versprochen und es wird dir vorgeworfen, dass du Schande über die Familie bringst, wenn du dich gegen diese Ehe auflehnst.
In der Schweiz haben aber alle das Recht selbst zu entscheiden, wen und wann sie heiraten. Zwangsverheiratung ist gesetzlich verboten und kann bestraft werden.
Wir wissen, wie schwierig es ist, darüber zu sprechen und sich allenfalls gegen die eigene Familie aufzulehnen. Wir unterstützen dich, planen mit dir weitere Schritte und vermitteln bei Bedarf auch eine Schutzunterkunft.
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