Zum Inhalt



Opferberatung Jugendliche

Hast du Gewalt erfahren? Wirst du oder eine andere Person in deiner Familie geschlagen? Haben dir andere von ihren Gewalterfahrungen erzählt? Hast du Angst, gegen deinen Willen verheiratet zu werden?

Oft ist es schwierig, seine Sorgen mit jemandem zu teilen. Wir von der Opferberatung helfen dir, wenn du zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz oder sonst wo gedemütigt, geschlagen, belästigt, sexuell missbraucht oder vergewaltigt wurdest. Du kannst mit all deinen Ängsten, deiner Wut und deiner Trauer zu uns kommen. Wir werden gemeinsam nach Lösungen suchen und die nötigen Schritte planen. Du kannst auch jemanden mitnehmen, dem du vertraust.

Wir beraten dich kostenlos und: Was wir zusammen bereden, bleibt unter uns, denn wir stehen unter Schweigepflicht.

Ruf uns an, Telefon 041 725 26 50, damit wir einen Termin für ein Gespräch vereinbaren können oder mail uns dein Anliegen. opfer@eff-zett.ch

Was kannst du tun?

Wenn du seelisch oder körperlich misshandelt wirst oder Opfer eines Gewaltaktes wurdest, wenn du befürchtest, dass du gegen deinen Willen verheiratet werden sollst,

  • suche Schutz: bei Freunden, Bekannten oder der Polizei. Versuche nicht, dich auf eigene Faust zu rächen. Die Polizei ist rund um die Uhr für dich da und trifft die nötigen Sofortmassnahmen.
  • verlange Hilfe und Unterstützung durch eine Opferberatungsstelle. Die Polizei gibt dir gerne die Adressen oder vermittelt auf deinen Wunsch den Kontakt zur Opferberatung.
  • besprich mit der Fachperson unserer Opferberatung deine Situation. Mit deiner Angst, Verzweiflung, Wut und Trauer sollst du nicht allein sein.
  • plane mit der Opferberatung die nächsten Schritte wie Unterkunft, Sicherheitsmassnahmen, Finanzen sowie rechtliche Fragen.

Wir helfen dir weiter. Melde dich bei uns.

zurück


Was können wir für dich tun?

Wir als Opferberatungsstelle haben die Aufgaben:

  • die Opfer sowie ihre Angehörigen und Bezugspersonen zu beraten
  • den Betroffenen weitere Hilfsangebote zu vermitteln: Notunterkünfte,  Therapien, Rechtsberatung
  • die Betroffenen zu Terminen bei der Polizei, beim Gericht etc. zu begleiten
  • finanzielle Hilfe im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu vermitteln
  • über das Opferhilfegesetz zu informieren

Wir stehen unter Schweigepflicht und beraten dich kostenlos.

zurück


Welche Rechte hast du?

Du kannst dich zu den Befragungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer Person deiner Wahl begleiten lassen und bei der Gerichtsverhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen, wenn du besondere Interessen geltend machen kannst. Wir helfen dir dabei.

Du kannst verlangen, dass du im Untersuchungsverfahren dem Beschuldigten wenn möglich nicht begegnen musst.

Wenn du vergewaltigt wurdest, sexuelle Gewalt erlebt hast oder sexuell ausgebeutet wurdest, kannst du zusätzlich

  • die Befragung durch eine Person des gleichen Geschlechts verlangen,
  • verlangen, dass du dem Täter während des ganzen Strafverfahrens nicht direkt begegnen musst,
  • die Beantwortung von Fragen, welche deine ganz persönlichen, intimen Bereiche betreffen, verweigern,
  • verlangen, dass bei Gericht mindestens eine Person gleichen Geschlechts vertreten ist,
  • verlangen, dass die Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen ist.

Die rechtliche Situation ist für die Betroffenen komplex und das Strafverfahren oft sehr belastend.

Wir beraten und begleiten dich gerne und vermitteln dir auch eine Anwältin oder einen Anwalt.

zurück


Welche finanziellen Ansprüche kannst du geltend machen?

Du kannst beim Staat finanzielle Ansprüche geltend machen in Form von

  • Entschädigung für den Schaden, der durch die Straftat entstanden ist,
  • Genugtuung in schweren Fällen und bei besonderen Umständen,
  • Vorschusszahlungen, wenn sofortige finanzielle Hilfe nötig wird oder wenn die Folgen der Straftat nicht kurzfristig mit Sicherheit festzustellen sind, sofern du keine Leistungen von Dritten (Täter, Versicherungen etc.) bekommst oder bekommen kannst.

Um finanzielle Ansprüche geltend zu machen, ist ein schriftlich begründetes Gesuch zu richten an:
Opferhilfestelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zug
Postfach 157
6301 Zug

Wir helfen dir dabei, wenn du willst.

zurück

Wichtig!

Die Gesuche um Entschädigung und Genugtuung müssen innert fünf Jahren nach der Straftat bei der Behörde eingereicht werden. Andernfalls sind die Ansprüche verwirkt.

Für den Entscheid über das Gesuch kann die Opferhilfestelle Einsicht in die Akten eines allfälligen Strafverfahrens nehmen.


Hast du Fragen zum Thema „sexuelle Gewalt?“ 

Jeder Mensch hat das Recht über seinen Körper und seine Sexualität selbst zu bestimmen.
Und jeder hat die Pflicht, dieses Recht beim anderen zu achten und zu schützen.
Sexuelle Gewalt fängt da an, wo dieses Recht nicht respektiert wird.

Was ist sexuelle Gewalt?

Wir sprechen von sexueller Gewalt, wenn Mädchen und Jungen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen überredet oder gezwungen werden. Dazu gehören zum Beispiel unangenehme Berührungen, sexuelle Belästigungen durch Worte, erzwungene Küsse, Eindringen von Penis, Finger oder Gegenständen in Mund, Scheide oder After, Pornos anschauen müssen oder zur Porno-Herstellung gezwungen werden.

Es gibt verschiedene Formen von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Es ist oft schwer mit jemandem darüber zu sprechen. Häufig werden Kinder und Jugendliche zum Schweigen verpflichtet. Es handelt sich um ein erzwungenes Geheimnis, das sehr belastend ist. Die Mädchen und Jungen schämen sich, haben Angst, geben sich selbst die Schuld an allem und sind oft ganz verzweifelt, weil sie keine Lösung wissen.

Wir wissen, wie viel Mut es kostet, sich jemandem anzuvertrauen. Wir wissen aber auch, dass das Reden darüber erleichternd ist und der erste Schritt sein kann für einen Ausweg aus der Gewalt.

Wir beantworten deine Fragen zu diesem Thema und bieten dir Unterstützung an. Du kannst dich an uns vertraulich und anonym wenden. Wir unternehmen nichts, was nicht vorher mit dir abgesprochen wurde.

Du kannst dich an uns wenden

  • wenn dein Recht auf deinen Körper und deine Sexualität nicht respektiert wird
  • wenn du sexuellen Missbrauch erlebt hast oder noch erlebst
  • wenn du glaubst, dass eine Freundin oder ein Freund sexuelle Gewalt erlebt
  • wenn du blöd angemacht wirst
  • wenn du bei einem Erlebnis ein komisches Gefühl hattest
  • wenn dir etwas widerfahren ist, das nicht in Ordnung war
  • wenn dich jemand bedrängt und nervt, weil er Sex von dir will
  • wenn du sexuelle Phantasien hast, die dich beunruhigen oder nicht weißt, ob das normal ist
  • wenn du ein peinliches Erlebnis hattest, für das du dich schämst
  • wenn du allgemeine Fragen zu sexueller Gewalt hast
  • wenn du wissen willst, was im sexuellen Bereich verboten und was erlaubt ist.
Ist etwas dabei, das dich beschäftigt oder beunruhigt?

Du kannst mit allen Fragen zu uns kommen! Wir beantworten sie gerne und erzählen nichts weiter, denn wir stehen unter Schweigepflicht.

Also trau dich und mail uns deine Fragen oder ruf uns an, Telefon-Nr. 041 725 26 50/40.

Has du Fragen rund um die Sexualität? So schau mal bei der Sexual- und Schwangerschaftsberatung rein.

zurück

Verlobt oder verheiratet werden?

Manchmal versuchen Eltern oder Verwandte mit Druck oder Gewalt durchzusetzen, dass du einer Heirat zustimmst. Du wurdest bereits einer Person versprochen und es wird dir vorgeworfen, dass du Schande über die Familie bringst, wenn du dich gegen diese Ehe auflehnst.

In der Schweiz haben aber alle das Recht selbst zu entscheiden, wen und wann sie heiraten. Zwangsverheiratung ist gesetzlich verboten und kann bestraft werden.

Wir wissen, wie schwierig es ist, darüber zu sprechen und sich allenfalls gegen die eigene Familie aufzulehnen. Wir unterstützen dich, planen mit dir weitere Schritte und vermitteln bei Bedarf auch eine Schutzunterkunft.

zurück